Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 KJHG
„Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern“ (Zitat § 29 KJHG). An drei Nachmittagen in der Woche werden die Teilnehmer durch Integration in positive Gruppenprozesse in ihrer Entwicklung gestärkt und zu Bewältigung aktueller Entwicklungsaufgaben ermutigt. Die Gruppe ist nicht größer als 8 Kinder / Jugendliche und wird von einer qualifizierten päd. Fachkraft geführt, die auch den Kontakt zu den Schulen und Eltern hält. Neben der Hausaufgabenbetreuung und Förderung in schulischen Angelegenheiten findet eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung statt.